Donnerstag, 10. Juli 2014

Festigung der Macht

Der Zeitpunkt ist günstig. Alle Welt ist mit dem Fußball und der Weltmeisterschaft beschäftigt. Bald sind Ferien. Jetzt werden Gesetze gemacht. Es gibt wenig Widerstand. Eine Reihe Verfassungsänderungen sind in Vorbereitung, so die mögliche Wiederwahl politischer Autoritäten. Dabei ist vor allem an die des Präsidenten gedacht.
Letzte Wochen wurden 4 politische Parteien aus dem Register gestrichen, die Marxistische Partei, zwei Parteien früherer Präsidenten bzw. Präsidentschaftskandidaten und eine Gruppe von Abspaltlern der Regierungspartei, die bei den letzten Wahlen ebenfalls antraten. Alle 4 Gruppen prostestieren heftig.
Nach dem Gesetz wird als Partei ausgeschlossen, wer innerhalb von 2 Wahlen die 4 % Hürde nicht überspringt, wer nicht mindestens mit 3 Abgeordneten im Parlament vertreten ist, nicht wenigstens 8 % der Bürgermeistersitze besetzt oder nicht wenigstens einen Abgeordneten in wenigstens 10% der Stadtparlamente vorweisen kann.
Sinn ist, dass Parteien weitgestreut sind und nicht nur lokale Größen vorzeigen können.

3 dieser Parteien liegen in mehreren Punkten über dem Limit, aber nicht in allen. Die kommunistische Partei stellt einen Provinzgoverneur. Die anderen beiden Parteien haben ebenfalls in der Vergangenheit viele Stimmen errungen. Und die kleine Partei in Gründung als Abspaltung der Regierung ist noch keine registrierte Partei und wird so im Keim erstickt. Zunächst sind sie mal von öffentlichen Geldern für den Wahlkampf ausgeschlossen. Wer aus dem Register gelöscht ist, muss sich neu anmelden und dafür eine Unterschriftenliste mit zig Tausenden von Befürwortern vorzeigen.
Aber wir wissen, wie mit solchen Unterschriftenaktionen umgegangen wird. Die Yasunigegner, also die Bewegung gegen den Erölaubbau im Nationalpark, haben ohne Möglichkeit für einen Einspruch ihre Hundertausende von Unterschriften zusammengestrichen erlebt, bis das Minimum unterschritten war und damit alles im Sande verlief.
Im Streit um die Schließung von Parteien gibt es keine Einspruchsmöglichkeit. Das legt die staatliche Wahlbehörde fest. Es wird deutlich, dass die Regierung die Gesetze nach dem Minimum richtet. Von den angegebenen Punkten muss man wohl in allen über dem Limit liegen. Die Parteien dagegen argumentieren, dass sie Parteien bleiben, wenn sie wenigstens in einem der Punkt über dem Limit liegen. Und das ist der Fall.

Bei den letzten Wahlen hat die Regierung vor allem auf regionaler Ebene in den großen Städten verloren. Jetzt versucht sie, die Zukunft vorzubereiten und unliebsame Gegner auf legalem Wege von den Wahlen abzuschneiden, oder ist die praktische Umsetzung nicht ganz so legal?

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